Ausnahmebereiche

Ausnahmebereiche
Ausnahmebereiche,
 
wettbewerbliche Ausnahmebereiche, Wirtschaftsbereiche, in denen das Kartellrecht keine oder nur beschränkte Anwendung findet. Ausnahmebereiche nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 20. 2. 1990 sind Verkehrs-, Land- und Forst-, öffentliche Versorgungs-, Kredit- und Versicherungswirtschaft sowie urheberrechtliche Verwertungsgesellschaften und staatliche Monopole (§§ 99 bis 105 GWB). Einige Ausnahmebereiche unterliegen speziellen Gesetzen (z. B. Bundesbank-, Kreditwesengesetz), die übrigen der Missbrauchsaufsicht. - In den USA sind die Ausnahmebereiche staatlicher Aufsicht durch Regulatory Commissions unterstellt.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Natürliches Monopol — Als natürliches Monopol wird in der Mikroökonomie eine Situation bezeichnet, in der sich aufgrund hoher Fixkosten und niedriger Grenzkosten[1] besonders ausgeprägte steigende Skalenerträge ergeben (Subadditivität).[2] In diesem Fall sind also die …   Deutsch Wikipedia

  • Deregulierung — Privatisierung; Liberalisierung * * * De|re|gu|lie|rung 〈f. 20〉 das Deregulieren, das Dereguliertwerden * * * De|re|gu|lie|rung, die; , en: das Deregulieren. * * * Deregulierung   [lateinisch], wirtschaftspolitisches Programm, v. a. im Rahmen… …   Universal-Lexikon

  • Interventionismus — In|ter|ven|ti|o|nịs|mus 〈[ vɛn ] m.; ; unz.; Pol.; Wirtsch.〉 staatliche Wirtschaftspolitik, die nicht nach allgemeinen Leitsätzen handelt, sondern unsystematisch in die Privatwirtschaft eingreift * * * In|ter|ven|ti|o|nịs|mus, der; (Politik):… …   Universal-Lexikon

  • Marktordnung — Mạrkt|ord|nung 〈f. 20〉 1. 〈Wirtsch.〉 staatliche Vorschriften zur Regelung von Angebot u. Nachfrage 2. 〈i. e. S.〉 alle Vorschriften über die Abhaltung eines Wochen , Jahrmarkts o. ä. Veranstaltungen * * * Mạrkt|ord|nung, die (Wirtsch.): 1.… …   Universal-Lexikon

  • Meistbegünstigung — Meist|be|güns|ti|gung, die (Wirtsch.): Zuerkennung von Vorteilen an einen Außenhandelspartner, die anderen Handelspartnern bereits gewährt werden. * * * Meistbegünstigung,   1) Außenwirtschaft: Bestimmung in einem Vertrag, durch die der… …   Universal-Lexikon

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